Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist eine grundlegende Maxime in unserem Rechtsstaat und somit durch unser Grundgesetz garantiert.

Vereinfacht gesprochen soll es gegenläufige Interessen zu einem gerechten Ausgleich bringen.

Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit hat sich ein Schema etabliert, an dem Gerichte, Behörden oder sonstige Tröger von Hoheitsgewalt ihr Handeln ausrichten:

  • die Maßnahme, das Gesetz etc. muss einem legitimen Zweck dienen, es darf also nicht verboten sein
  • es muss überhaupt geeignet sein, den angestrebten Erfolg zu erreichen
  • es muss erforderlich sein, das heißt, es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen, dass den Erfolg in gleicher Weise erreicht
  • es muss auch angemessen sein; die Nachteile dürfen nicht in einem groben Missverhältnis zu den Vorteilen stehen

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit spielt zum Beispiel oftmals eine Rolle ob ein Bescheid einer Behörde so hätte ergehen dürfen oder ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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