Die Geldstrafe ist eine der beiden „Hauptstrafen“, die im Strafprozess durch Urteil des Gerichts verhängt werden. Die andere ist die Freiheitsstrafe.

Bemessen wird die Geldstrafe in Tagessätzen. Die Anzahl der Tagessätze kann dabei von 5 bis 360 reichen, je nachdem wie „schwer“ verurteilt wird.

Die Höhe des einzelnen Tagessatzes ergibt sich daraus, dass man das Nettoeinkommen des Angeklagten durch die Zahl 30 teilt. Vom Nettoeinkommen ist aber beispielsweise noch der Unterhalt für die Kinder abzuziehen.

Wenn man also oftmals liest, dass jemand zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt wurde kann sowohl eine „schwere“ als auch eine „leichte“ Verurteilung zugrunde liegen, je nachdem wie viel der Angeklagte verdient.

10 Tagessätze zu je 100 Euro oder 100 Tagessätze zu je 10 Euro ergeben beides mal die Geldstrafe von 1.000 Euro. Durch die reine Angabe der Höhe der Geldstrafe lässt sich aber keine Aussage dazu treffen, wie „schwer“ der Angeklagte nun aber wirklich durch das Gericht verurteilt wurde.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner