Räumt ein Gesetz der Behörde ein Ermessen ein, so hat die Behörde mehrere verschiedene Möglichkeiten zu handeln:

  • ob sie überhaupt handeln möchte
  • welche von mehreren in Betracht kommenden Entscheidungen sie auswählt

Das Ermessen muss jedoch von der Behörde nach bestimmten Prinzipien ausgeübt werden. So muss unter anderem die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und der Gleichheitssatz Berücksichtigung finden. durch die Behörde ausgeübt werden. Tut sie das nicht begeht sie unter Umständen einen Ermessensfehler und handelt rechtswidrig.

Den Gegenbegriff zum Ermessen bildet die gebundene Entscheidung.

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